Moodle-Nutzung im Zusammenhang mit der ab 01.01.2017 geltenden Regelung im Hinblick auf die urheberrechtliche Schrankenregelung des § 52a UrhG

Moodle-Nutzung im Zusammenhang mit der ab 01.01.2017 geltenden Regelung im Hinblick auf die urheberrechtliche Schrankenregelung des § 52a UrhG

von gelöscht -
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Liebe Moodle-Nutzer_innen,

wir möchten Sie über die Moodle-Nutzung im Zusammenhang mit der ab 01.01.2017 geltenden Regelung im Hinblick auf die urheberrechtliche Schrankenregelung des § 52a UrhG informieren. Bitte lesen Sie dazu, die unten aufgeführte Ergänzung zum Schreiben vom Präsidenten der FH Potsdam vom 05.12.16 „Erhebliche Änderungen im Hinblick auf die bisherige Nutzung des Urheberrechts". Doppelte Zusendungen bitten wir zu Entschuldigen.

Viele Grüße
Martina Mauch

"Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Hochschulangehörige, 

die ab 01.01.2017 geltende Regelung im Hinblick auf die urheberrechtliche Schrankenregelung des § 52a UrhG für zu folgenden Konsequenzen.

Ab dem 01.01.2017 dürfen keine urheberrechtlich geschützten Texte für die Lehre nach § 52a UrhG neu auf die Lernplattform eingestellt werden (z.B. in Moodle).
Auch wenn teilweise vertreten wird, dass bereits eingestelltes Material noch bis zum Ablauf des Wintersemesters 2016/17 genutzt werden darf, sieht sich die Hochschulleitung zum Schutze ihrer Mitarbeiter_innen in der Lehre gezwungen,  alle Moodle-Kurse zum 30.12.2016, 12 Uhr für die Studierenden zunächst zu verbergen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass ab 01.01.2017 kein Zugriff auf eingestellte, urheberrechtlich geschützte Texte erfolgen kann. Eine generelle Abschaltung der Lernplattform Moodle ist damit nicht verbunden! 

Jede Lehrperson muss im Einzelfall prüfen, welche Dokumente aus den von ihnen verantworteten Kursen zu verbergen bzw. zu entfernen sind. Nach gründlicher Prüfung bereitgestellter Dokumente schaltet jede Lehrperson ihre Moodle-Kurse für die Studierenden wieder sichtbar (siehe https://download.fh-potsdam.de/Handlungsempfehlung_Moodle.pdf). 

Bis zum 30.12.2016, 12 Uhr haben Lehrende die Möglichkeit, alle für das laufende Wintersemester relevanten Dokumente unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen in die Lernplattform einzustellen. Studierende können bis zum Stichtag diese Materialen herunterladen. 

Ein Schaubild „Was darf nach § 52a UrhG ab dem 01.01.2017 im LMS (z.B. Moodle) eingestellt werden?" (http://download.fh-potsdam.de/FAQUrhG.pdf) gibt eine entsprechende Hilfestellung bei der Prüfung bereitgestellter Dokumente. 

Für Rückfragen und Unterstützung hinsichtlich der Lernplattform OLAT steht Hr. Engelbert Michel (e-learning.fb1@fh-potsdam.de) zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. Eckehard Binas
(Präsident der Fachhochschule Potsdam)"

Fragen hinsichtlich der Lernplattform Moodle richten Sie bitte an: e-learning@fh-potsdam.de