[Urheberrecht] Für 2016 keine Einzelerfassung für Hochschulen

[Urheberrecht] Für 2016 keine Einzelerfassung für Hochschulen

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Liebe Lehrende,

da ein Beitrag in der Süddeutschen Zeitung einige Lehrende verunsicherte, möchten wir Ihnen aktuelle Informationen zur Thematik liefern.

"Die Kultusministerkonferenz der Länder und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich kürzlich darauf verständigt, die gemäß § 52a UrhG gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen, wie sie beispielsweise für digitale Semesterapparate von Bedeutung sind, im Jahr 2016 nochmals über eine angemessene Pauschalzahlung zu vergüten. Im Jahr 2016 ist daher noch keine Einzelerfassung der Nutzungen nach § 52a UrhG durch die Hochschulen vorzunehmen." (Pressemitteilung KMK)

Die deutsche E-Learning-Community hat Herrn Kohlmaier, dem Journalisten der SZ, darauf aufmerksam gemacht, dass es wieder eine Übergangsregelung gibt, die bis zum 01.01.2017 gültig ist und ihn gebeten, seinen Artikel um diese Information zu ergänzen.

Bitte leiten Sie diese Information auch an Lehrbeauftragte weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E-Learning-Team